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Kategorie: Allgemeine Fragen

Damit Bildungsträger die Abrechnung über die Bundesagentur für Arbeit vornehmen dürfen, müssen sie eine entsprechende Zertifizierung (AZAV) vorweisen.

Diese Zertifizierungen sind prozessorientiert und stehen aus pädagogischer Sicht im Widerspruch zur professionellen teilnehmerorientierten Unterrichtsgestaltung.

Die Frage wäre deshalb vielmehr, ob die Arbeitsagentur auch professionelle Bildungsangebote wie beispielsweise eben von kniebel.com® fördert. Dies sollten Sie mit Ihrem Jobcoach persönlich besprechen.

Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen haben bis zu einer bestimmten Unternehmensgröße bzw. bis zu einem Höchstjahreseinkommen die Möglichkeit, den Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist es erforderlich, von einer zugelassenen Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen den Kurs für den Bildungsscheck genehmigen zu lassen. Voraussetzung ist ein Arbeitsplatz oder Wohnort in Nordrhein-Westfalen.

Sofern von der Weiterbildungsberatung kniebel.com® als Bildungsträger auf dem Bildungsscheck vermerkt ist, nehmen wir selbstverständlich an der Bildungsscheckförderung teil. Dies bedeutet, dass Sie eine Rechnung in Höhe von 50 % der Kursgebühren bis zur Förderungsgrenze erhalten. Die übrigen 50 % rechnet kniebel.com® über das Bundesland Nordrhein-Westfalen ab.

Nähere Infos zum Bildungsscheck finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck.

Das Gendern ist ein seit den 1970er Jahren vorrangig politisch kontrovers diskutiertes Thema. Auch wenn die statistisch tatsächliche Zahl der Befürworter bei lediglich knapp fünf Prozent liegt, wird insbesondere durch die Medien suggeriert, dem vermeintlichen Trend folgen zu müssen. Entgegen der Behauptungen der Ideologen ist die wissenschaftliche Datenlage hierzu sehr dünn und stammt vorrangig aus den eigenen Kreisen der Genderstudenten.

Das seriöse Bildungswesen gewährleistet eine sachliche, neutrale Wissensweitergabe, ohne hierbei eine politische, religiöse oder ideologische Haltung einzunehmen, geschweige denn vorzuschreiben. Denn Gleichbehandlung darf nicht differenzieren, hervorheben oder bevorzugen, da sie sonst zu Benachteiligung führt.

Die deutsche Sprache kennt nur drei grammatikalische Geschlechter (Genus), die in keinem Zusammenhang mit dem biologischen Geschlecht (Sexus) stehen. Sternchen und Doppelpunkte sind weder einheitlich definiert noch empfohlen, zudem international nicht geläufig. Dies führt nachweislich zu Sprachbarrieren, beispielsweise für Deutsch-Fremdsprachler.

Fachlich hinzu kommt, dass die Genderdebatte vielfach dem Irrtum erliegt, Gender wäre gleichbedeutend mit Geschlecht. Das ist falsch! Gender meint nicht nur das biologische Geschlecht, sondern insbesondere auch die psychologische Identität. Hierdurch werden nicht nur drei, sondern weit über 80 verschiedene Gender defniert, für die es grammatikalisch völlig unmöglich ist, sie sprachlich korrekt im Sexus abzudecken. Der Genus hingegen tut dies bereits.

Auch die Möglichkeit, vermeintlich neutrale Begriffe zu verwenden, haben wir geprüft. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Begriffe wie „Dozent“, „Teilnehmer“ oder „Mitarbeiter“ grammatikalisch neutrale Begriffe (Genus) sind und nicht das biologische Geschlecht, sondern Personengruppen bezeichnen. Der Genderer-Empfehlung zu folgen, „Dozierende“, „Teilnehmende“ oder „Mitarbeitende“ anzusprechen, erscheint uns in diesem Zusammenhang wenig sinnvoll. Denn der „Dozierende“, der „Teilnehmende“ oder der „Mitarbeitende“ meint im generativen Makulinum wie gehabt alle Geschlechter und Identitäten. Erst durch den singulären Artikel „die“ (z. B. „der/die Teilnehmende) wird exklusiv differenzierend noch einmal extra das weibliche Geschlecht angesprochen. Übersetzt bedeutet das dann so viel wie: „Liebe alle und Frauen“.

Zudem sind mit „Dozierenden“, „Teilnehmenden“ und Co. nicht Geschlechter oder Personengruppen, sondern Personen gemeint, die bestimmte Tätigkeiten ausführen. Nicht jeder Dozent doziert, nicht jeder Teilnehmer nimmt teil, und die Betriebe hätten weniger Probleme, wenn jeder Mitarbeiter auch mitarbeiten würde.

Deshalb bleiben wir bei dem altbewährten Statement, aus Gründen der Lese- und Sprachlichfreundlichkeit auf eine genderfixierte Sprache zu verzichten, jedoch stets alle Geschlechter und insbesondere alle Identitäten zu meinen 🙂  Nicht, weil wir uns nicht mit der politischen Debatte auseinandersetzen möchten, sondern gerade deshalb, weil wir es getan haben!

Kategorie: Allgemeine Fragen

Die als Bildungsurlaub ausgewiesenen Ausbilderkurse sind aktuell in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein anerkannt. Hintergrund ist, dass Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen Bildungsurlaub nach Trägerzertifizierung anerkennen, die genannten Bundesländer hingegen nach pädagogischer Qualität.

Aufgrund der verschiedenen Regelungen innerhalb der Bundesländer genießen Arbeitnehmer im Regelfall das Recht auf fünf Tage Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit pro Jahr. Das heißt, dass sie unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt werden müssen, um an Bildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Die Bildungsveranstaltungen müssen im jeweiligen Bundesland anerkannt werden. Hierbei entscheiden die Bundesländer, ob sie den Fokus auf die Anerkennung von Bildungsangeboten aufgrund pädagogischer Qualität oder die Anerkennung von Bildungsträgern aus Gründen eines prozessorientierten Qualitätsmanagements legen.

Teilnehmer aus Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein genießen die Garantie, dass Bildungsurlaub nach pädagogischer Qualität anerkannt wird. Deshalb erkennen auch Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen und Bremen unseren Bildungsurlaub gerne an.

Die gesetzlichen Angaben zur Anerkennung werden in den jeweiligen Kursangeboten benannt.

Kategorie: Allgemeine Fragen

Ein direktes Lastschriftverfahren ist bislang nicht vorgesehen. Bei einmaligen Zahlungen besteht aber die Möglichkeit, den Betrag per PayPal zu begleichen. Auch diejenigen, die keinen PayPal-Account besitzen, können über diese Bezahlfunktion PayPal einmalig gestatten, den Betrag vom eigenen Konto per Lastschrift einzuziehen und dem kniebel.com-Konto gutzuschreiben.

Kategorie: Allgemeine Fragen

Im kniebel.com®-Schulungszentrum findet nur ein sehr kleiner Teil des Unterrichtsangebots statt. Aus diesem Grund ist Torsten Kniebel nur nach Terminabsprache oder zu den offiziellen Kurszeiten persönlich vor Ort anzutreffen. Die Kursanmeldung sollte deshalb bevorzugt über die unter www.kniebel.com und am Schulungszentrum ausgewiesenen Kommunikationswege erfolgen.

Zertifizierungen sind prozessorientiert und sollen eine betriebswirtschaftliche Vergleichbarkeit ermöglichen. Teilnehmende haben hierdurch die Garantie, dass Prozesse unabhängig vom Bildungsträger gleich sind.

Lernprozesse lassen sich aufgrund der Individualität der Teilnehmer jedoch nicht standardisieren. Deshalb zeigen sowohl Praxiserfahrung als auch Wissenschaft, dass die Unterrichtsqualität mit zunehmendem Qualitätsmanagement deutlich abnimmt.

Aus diesem Grund verzichten kniebel.com® und kniebel.online® auf fragwürdige Zertifizierungen und Ihnen und garantieren euch hierdurch genau die Unterrichtsqualität, die durch Zertifizierung verloren geht 🙂

Kategorie: Allgemeine Fragen

Unabhängig vom Bildungsträger ist die Durchführung an das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl gebunden. Ob die Kursdurchführung zunächst bestätigt und kurzfristig abgesagt oder erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl bestätigt wird, ist im Regelfall in den AGB der Bildungsträger ersichtlich.

kniebel.com® informiert hierüber zusätzlich in der automatisch generierten Anmeldebestätigung.

Die Bestätigung zur Kursdurchführung erfolgt, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wann dieser Zeitpunkt ist, kann leider nicht benannt werden, weil das Anmeldeverhalten der Teilnehmer nicht prognostizierbar ist. Manchmal melden sich die Teilnehmer frühzeitig an, manchmal erst kurz vor Kusbeginn. Auch das gleichzeitige Anmelden mehrerer Teilnehmer beschleunigt das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Dies kann kniebel.com® nicht beeinflussen. Aber vielleicht Sie? 😉

Kategorie: Allgemeine Fragen

Der überwiegende Teil des Unterrichtsportfolios beruht auf bundesweit einheitlichen Fortbildungsverordnungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Prüfungsvorbereitungskurse und Vertiefungskurse können auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Regelung ist unabhängig vom jährlichen Gesamtumsatz.

Zudem sieht das Einkommensteuergesetz eine Kleinunternehmerregelung für umsatzsteuerpflichtige Erlöse vor. Bis zu einem jährlichen Umsatz von 17.500 EUR greift die Kleinunternehmerregelung.

Man kann sich sicherlich vorstellen, dass ein kleiner Merchandising-Shop wohl kaum 17.500 EUR/Jahr durch den Verkauf von Kugelschreibern, Büchern etc. erwirtschaftet.

Also kurz: Die Kursgebühren sind aufgrund der Grundlagen des BBiG und der Verkaufsbereich aufgrund des EStG von der Umsatzsteuer befreit.

kniebel.com® bietet Unterricht und verschiedene Projekte für Bildungsträger, Firmen und Privatpersonen an. Wie würden Sie sich fühlen, wenn Ihr Dozent im Unterricht ständig erreichbar wäre oder Ihr Unternehmensberater häufig anderweitig telefoniert?

Aus diesem Grund stehen Ihnen und euch während der Unterrichtszeiten und außerhalb der Geschäftszeiten jederzeit ein → Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, um uns schnellstmöglich und bequem das Anliegen mitzuteilen.

Auch steht ein digitaler Anrufbeantworter zur Verfügung, der die Mitteilung direkt an das E-Mail-Postfach weiterleitet. Wenn Sie eine Nachricht hinterlassen, werden Sie schnellstmöglich unter der angegebenen Telefonnummer zurückgerufen oder – soweit angegeben – per E-Mail kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anrufer ohne Rufnummernübermittlung sowie bekannte Werbe- und Kostenfallennummern systemseitig nicht angenommen werden können.

Kategorie: Allgemeine Fragen

Insbesondere die vom System automatisch generierten E-Mails, z. B. die Zugangsdaten und Tageszusammenfassungen des Internet-Campus oder die Mitteilungen zum Bestellprozess des Merchandising-Shops, werden von einigen E-Mail-Anbietern in den Spam-Ordner verschoben. Vor allem E-Mail-Postfächer von Hotmail, Outlook und MSN sind hiervon betroffen.

Bitte überprüfen Sie,  ob sich eine erwartete E-Mail in Ihrem Spam-Ordner im E-Mail-Postfach befindet und markieren Sie die betroffenen Mails als „Kein Spam“ oder fügen Sie die Domain als bekannten Absender hinzu. Dann sollte der E-Mail-Empfang wieder reibungslos verlaufen.

Kategorie: Allgemeine Fragen

Die EU-Gesetze sehen vor, dass Seitenbetreiber die aktive Zustimmung für die Nutzung nicht-technischer Cookies einholen müssen.

Die Internetseiten von kniebel.com®, kniebel.online® und kniebel.media® verwenden ausschließlich technische Cookies. Es werden keine Tracking-Cookies von Google, Facebook und Co. eingesetzt, so dass rechtlich keine Einblendung von Cookie-Hinweisen erforderlich ist.

Sobald Seitenbesucher selbständig ihre Daten eingeben, beispielsweise in den Kursbuchungsformularen oder im Kassenbereich des Onlineshops, werden sie auf den betreffenden Seiten hierüber informiert, und es wird ausdrücklich vor dem Versand ihre Zustimmung hierfür eingefordert.

Nähere Infos zu den technischen Hintergründen des Datenschutzes finden Sie und findet ihr in unserer → Datenschutzerklärung.

Kategorie: Allgemeine Fragen

Die Angabe einer Telefonnummer im Impressum ist laut TMG sowie auch aufgrund der Rechtsprechung des EuGH vom 16.10.2008 nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens eine E-Mail-Adresse angegeben ist.

Zur zeitnahen Kommunikation empfehlen wir zudem ausdrücklich, unser Kontaktformular zu verwenden, welches gut sichtbar zusätzlich auch im Impressum verlinkt ist.

Hintergrund ist, dass wir vor allem während des Unterrichts sowie bei Projekten und sonstigen Kundeneinsätzen telefonisch schwer zu erreichen sind. Die ständige Erreichbarkeit während der Veranstaltungen halten wir den Kunden und Teilnehmern gegenüber für sehr unhöflich. Ein Anrufbeantworter bringt wenig, wenn man keine Nachricht hinterlässt. Da die Rufnummer somit vorrangig als Datenfutter für unerwünschte Werbeanrufe und unseriöse Datensammlungen missbraucht wird, haben wir uns entschlossen, sie aus der öffentlichen Präsenz zu entfernen.

Deshalb ist die klassische E-Mail oder das Kontaktformular der schnellste Weg, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir antworten in der Regel auch sehr schnell 🙂

Kategorie: Allgemeine Fragen

Professionelles Coaching konzentriert sich auf die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Der Coach darf also weder als Lehrer oder Trainer, noch als Berater in Erscheinung treten.

In der Unternehmenspraxis ist es oftmals schwierig, Sinn und Zweck des Coachings zu erkennen. Viele Unternehmen verwechseln Coaching mit Training oder Beratung, und auch die selbst ernannten Coaches wissen im Regelfall nicht, welche Bedeutung das Coaching genießt. Die wenigsten Coaches können schließlich ein psychologisches oder pädagogisches Studium vorweisen.

Coaching ist jedoch eine pädagogische und vor allem psychologische Methodik, um dem Coachee bzw. Klienten eine Plattform zu bieten, seinen eigenen Lösungsansatz zu entwickeln. Professsionelle Coaches verstehen sich somit nicht als Ratgeber, die ihre subjektiven Erfahrungen als Grundlage ihrer „Tipps“ verkaufen, und vermeiden bewusst eine eigene Meinung und Bewertung.nnDer Berufstitel „Coach“ ist gesetzlich nicht geschützt und benötigt bislang leider keine fundierte Berufsausbildung oder den Nachweis eines wissenschaftlichens Studiums. Dies macht es den Betrieben schwer, seriöse Coaches mit berufspädagogischen Hintergrund von unprofessionellen Quereinsteigern und gescheiterten Fach- oder Führungskräften zu unterscheiden. Selbst die durch Berufsverbände ausgestellten Zertifikate lassen im Regelfall eine Professionalität vermissen, da die Zertifikate vorrangig an Mitgliedsbeiträge und Pflichtseminare gekoppelt sind. Die Verbände stellen ihre eigenen Qualitätskriterien oftmals sogar über einschlägige Fortbildungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Hochschulstudiengänge, was durchaus als zweifelhaft betrachtet werden darf, vor allem dann, wenn Quereinsteiger und/oder Fachfremde die berufsständischen Qualitätskriterien verabschieden (was ein generelles Problem der aktuellen Qualitätsmanagementpraxis darstellt).

Viele Coaches werben mit einer konkreten Methodik nach X oder Y. Hier empfiehlt es sich eine besondere Skepsis, da es für keine Coaching-Methode – wie für alle anderen Vorgenensweisen auch – eine wissenschaftliche Bestätigung der Validität gibt. Jeder seriöse Coaching- und Fortbildungsprozess beginnt mit der Adressatenanalyse. Die Wahl der Methodik ist immer erst der dritte und niemals der erste Schritt.

Wenn Sie auf der Suche nach einem professionellen Coach sind, empfiehlt es sich immer, den pädagogischen Background zu recherchieren. Hier sollten eindeutige Berufsitel (Bachelor, Master, Fachkaufmann, Fachwirt) erkennbar sein und keine Ansammlung nichtssagender Zertifikate auffällig werden. Eine einschlägige Berufserfahrung im Fachbereich ist unabdingbar.

Man spricht in Deutschland von Fernunterricht, wenn das Angebot überwiegend zeitversetzt (also mehr als 50 Prozent z. B. über Studienbriefe, Online-Foren, Videos) erfolgt, mindestens eine Lernzielkontrolle durch die Kursleitung vorgenommen wird und das Angebot per Fernunterrichtsvertrag kostenpflichtig ist. Diese Kurse müssen aus Verbraucherschutzgründen von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) genehmigt werden.

Online-Kurse verzichten auf mindestens eines der genannten Kriterien, um die Zulassung durch die ZFU zu umgehen. Hierdurch werden Studienmaterial und didaktisches Arrangement nicht vom Bundesministerium für Berufsbildung überprüft und der Lernprozess als willkürliches „Selbststudium“ bezeichnet.

Aus diesem Grund sollte man bei Interesse für Online-Kurse stets auf den wissenschaftlichen und pädagogischen Hintergrund des Kursanbieters achten, damit am Ende der Kauf eines Kompaktratgebers bei Amazon nicht kostengünstiger und effektiver gewesen wäre.

„Bildungswissenschaftliches Basiswissen zur Ausbildereignungsprüfung – Rechtsgrundlagen, Fakten und Irrtümer der vier Handlungsfelder gemäß AEVO“ wurde gezielt als Fachliteratur zur Prüfungsvorbereitung der angehenden Ausbilder geschrieben. Es beinhaltet kammerübergreifend alle prüfungsrelevanten Themen und wird seit 2015 in den exklusiven Unterrichten von Torsten Kniebel und auch Kursen anderer Bildungsträger eingesetzt.

Es ist im Online-Shop sowohl als → Taschenbuch als auch als → E-Book (PDF) erhältlich.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden grundsätzlich keine Namen als Referenzen genannt.

Zu den langjährigen Kunden gehören verschiedene namhafte öffentlich-rechtliche Bildungsträger, die neben der Zusammenarbeit in den  Fortbildungsangeboten auf Prüfer- und Dozentenschulungen sowie zunehmend auch mediendidaktische Beratung und Onlinekurse zurückgreifen.

Darüber hinaus können zahlreiche Freiberufler, Kleinst- und Kleinbetriebe vorrangig aus dem Handwerk, der IT und verschiedenen Beratungsbranchen aufgezählt werden.

Gleichzeitig greifen große, bundesweit bekannte Unternehmen aus der Industrie und Landwirtschaft, dem Einzelhandel sowie dem Veranstaltungs- und Dienstleistungssektor regelmäßig auf das Kursangebot, individuelle Firmenschulungen, Coaching und Beratung von kniebel.com® zurück.

Der größte Teil der Kunden wird übrigens durch Weiterempfehlungen auf kniebel.com® aufmerksam.

Seit April 2023 gibt es keine gesetzlich-verbindliche Corona-Regelungen mehr 🙂

Im Onlineshop unter www.kniebel.media werden aktuell die Zahlungsarten Vorkasse und PayPal angeboten. Der Versand erfolgt für alle Varianten direkt nach Geldeingang.

Teilnehmer der Präsenz- und Online-Kurse erhalten vor Kursbeginn eine Rechnung, die – je nach Kursumfang – vor Kursbeginn oder in monatlichen Raten per Überweisung beglichen werden kann.

Schlagwort: Zahlungsarten

Nicht nur die DSGVO zum Datenschutz oder die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer und Dozenten verbieten es, Livemeetings aufzuzeichnen. Auch die verschiedenen Vorgaben zur Anerkennung von Bildungsurlaub setzen es voraus, dass Livemeetings auch wirklich live erfolgen und alle Teilnehmer nachweislich anwesend und im Idealfall auch aktiv sind.

Darüber hinaus müssen alle Onlineangebote dahingegehnd geprüft werden, inwiefern sie unter das FernUSG fallen. Das FernUSG regelt den Verbraucherschutz im Fernunterricht, so dass alle zielführenden Onlinekurse, die überwiegend asynchron erfolgen und den individuellen Lernerfolg der Teilnehmer auch sicherstellen, genehmigungspflichtig sind. Werden Liveinhalte aufgezeichnet und zeitunabhängig zur Verfügung gestellt, fallen die Kurse auch mit überwiegendem Liveanteil unter das FernUSG.

Aus diesen und weiteren gesetzlichen Gründen werden definitiv keine Unterrichtsinhalte aufgezeichnet und verbreitet.

Es ist bekannt, dass der Bildungsmarkt durch viele Hobbydozenten und „Blender“ geprägt ist. Während dies im Kursbereich mit Fokus auf Freizeitgestaltung und Hobbys unkritisch erscheint, ist es im Fortbildungssektor der beruflichen Bildung zwingend erforderlich, sehr genau und kritisch auf die Expertise der Unterrichtsleitung zu achten.

Hierzu zählt neben der fachlichen Qualifikation insbesondere auch die pädagogische. Im Onlinesektor ist zudem eine mediendidaktische Ausbildung zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich nicht um ein Wochenendseminar mit IHK-Zertifikat, sondern um ein mehrjähriges Studium an einer Hochschule oder Universität.

Bei der Wahl eines Anbieters zur Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung bzw. den Meister Teil IV im Handwerk oder Teil III in der Landwirtschaft erscheint es sogar doppelt sinnvoll, auf die pädagogische Qualifikation zu achten, da sie hier nicht nur zur didaktisch-methodischen Gestaltung des Unterrichts, sondern gleichzeitig zur prüfungsrelevanten Vermittlung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen erforderlich ist.  Gerade in diesem Bereich tummeln sich weit über 90 Prozent der Anbieter ohne Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die – wenn überhaupt – über die eigene Praxiserfahrung hinausgehen.

Im Vergleich der Qualifikationen ist es deshalb generell hilfreich, auf die gesetzlich geschützten Titel wie „Bachelor“ oder „Master“ bzw. „Fachkaufmann“ oder „Fachwirt“ zu achten. So erscheint es nachvollziehbar, dass eine Prüfungsvorbereitung für „Personalfachkaufleute“ auch eine einschlägige Fachausbildung der eingesetzten Dozenten einfordert, die im Idealfall selbst die Fortbildung zum Personalfachkaufmann bzw. zur Personalfachkauffrau absolviert haben.

Im Bereich der Betriebswirtschaft ist lediglich der „Geprüfte Betriebswirt“ nach BBiG dem Master-Niveau zugeordnet. (Dieser setzt den Fachkaufmann oder Meister als Prüfungszulassungskriterium voraus und umfasst hierdurch eine Gesamtfortbildungsdauer von 5 Jahren).

Zu den nicht ausreichenden Titeln gehören u. a. „Coaches“ und „Berater“ in jeglicher Form sowie Titel mit eingeklammertem „IHK“, „VWA“ oder „HWK“ sowie alle „Zertifizierten“ und einrichtungsinternen Titel wie „Xpert“ und Co. Hierbei handelt es sich um keine anerkannten, gesetzlich geregelten Fortbildungs- und Studienabschlüsse. Coaches und Berater unterliegen zudem nicht dem Titelschutz wie beispielsweise die Fachkaufleute, so dass sich diesen Titel jeder auf die Visitenkarte drucken darf – auch Sie und ihr. Dementsprechend sind sie auch nicht dem deutschen, geschweige denn dem europäischen Qualifikationsrahmen zugeordnet und gehen i. d. R. kaum über das Niveau der allgemeinen Ratgeberliteratur hinaus.

Durch Überprüfung der fachlichen Qualifikation wird der Markt empfehlenswerter Kursanbieter deutlich überschaubarer. In Kombination mit einer pädagogischen Ausbildung stehen statistisch betrachtet dann nur noch weniger als 10 Prozent der Dozenten zur Auswahl.

Kategorie: Allgemeine Fragen

Laut Telemediengesetz besteht eine Impressumspflicht, in der alle Kontaktmöglichkeiten öffentlich anzugeben sind. Dies wird bekanntlich von Firmen für ihre Werbung missbraucht, so dass auch kniebel.com® täglich unzählige Werbemails erhält.

Deshalb ist der elektronische Spamfilter auf die höchste Stufe eingestellt, dennoch durchdringende Mails werden manuell geblockt. Dies betrifft auch Telefonanrufe und Faxe ohne Rufnummernübermittlung sowie bekannte Werbe- und Kostenfallennummern.

Sollten seriöse Anfrager hierdurch das Gefühl bekommen, dass ihre unbeantworteten E-Mails geblockt wurden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme über das → Kontaktformular.

Seit dem 1. Juli 2022 sind Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen außerhalb geschlossener Geschäftsräume anbieten, dazu verpflichtet, einen leicht auffindbaren Kündigungsbutton auf ihrer Webseite einzurichten. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 312k des BGB.

Diese Pflicht gilt ausdrücklich nicht für Fernunterricht, der im Sinne des FernUSG von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) als solcher anerkannt ist und zur Kündigung die Textform erfordert. Auch Unterrichtsangebote mit klar definierten und abgegrenzten Unterrichtszeiten und -inhalten sind nicht als „Dauerschuldverhältnis“ oder Abonnement zu verstehen, so dass  Prüfungsvorbereitungskurse nicht unter die Kündigungsbuttonfunktion fallen.

Für die Unterrichtsangebote von kniebel.com® und kniebel.online® ist die Einrichtung eines Kündigungsbuttons deshalb nicht erforderlich.

Die Onlinemeetings finden über eine sichere Webkonferenz per Kamera und und Mikrofon, aktuell über den datenschutzkonformen Anbieter Cisco Webex, statt. Sie sind für Externe nicht abrufbar.

Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Teilnehmer über den Internet-Campus oder per E-Mail.

Kategorie: Allgemeine Fragen

Die Ausbilder-Eignungsprüfung wird immer von der sogenannten „zuständigen Stelle“ gemäß BBiG abgenommen.

Zuständig ist u. a. die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer, wenn Sie entweder im Kammerbezirk arbeiten, wohnen oder einen Vorbereitungskurs im Kammerbezirk besucht haben.

Für alle kniebel.com®-Kursteilnehmer besteht somit die grundsätzliche Möglichkeit, die Prüfung vor der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim abzulegen. Dies betrifft auch Teilnehmer der Online- und Fernkurse, sofern bei der Anmeldung als Bildungsträger „kniebel.com®“ angegeben wird.

 

War Ihre und eure Frage nicht dabei? Dann schreiben Sie uns Ihre und schreibt uns eure Frage über unser → Kontaktformular.

Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.

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