Nicht nur die DSGVO zum Datenschutz oder die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer und Dozenten verbieten es, Livemeetings aufzuzeichnen. Auch die verschiedenen Vorgaben zur Anerkennung von Bildungsurlaub setzen es voraus, dass Livemeetings auch wirklich live erfolgen und alle Teilnehmer nachweislich anwesend und im Idealfall auch aktiv sind.

Darüber hinaus müssen alle Onlineangebote dahingegehnd geprüft werden, inwiefern sie unter das FernUSG fallen. Das FernUSG regelt den Verbraucherschutz im Fernunterricht, so dass alle zielführenden Onlinekurse, die überwiegend asynchron erfolgen und den individuellen Lernerfolg der Teilnehmer auch sicherstellen, genehmigungspflichtig sind. Werden Liveinhalte aufgezeichnet und zeitunabhängig zur Verfügung gestellt, fallen die Kurse auch mit überwiegendem Liveanteil unter das FernUSG.

Aus diesen und weiteren gesetzlichen Gründen werden definitiv keine Unterrichtsinhalte aufgezeichnet und verbreitet.

Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.

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