Warum fallen bei kniebel.com® keine Umsatzsteuern an?

Kategorie: Allgemeine Fragen

Der überwiegende Teil des Unterrichtsportfolios beruht auf bundesweit einheitlichen Fortbildungsverordnungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Prüfungsvorbereitungskurse und Vertiefungskurse können auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Regelung ist unabhängig vom jährlichen Gesamtumsatz.

Zudem sieht das Einkommensteuergesetz eine Kleinunternehmerregelung für umsatzsteuerpflichtige Erlöse vor. Bis zu einem jährlichen Umsatz von 17.500 EUR greift die Kleinunternehmerregelung.

Man kann sich sicherlich vorstellen, dass ein kleiner Merchandising-Shop wohl kaum 17.500 EUR/Jahr durch den Verkauf von Kugelschreibern, Büchern etc. erwirtschaftet.

Also kurz: Die Kursgebühren sind aufgrund der Grundlagen des BBiG und der Verkaufsbereich aufgrund des EStG von der Umsatzsteuer befreit.

Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.

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