In 5 Tagen zum Ausbilderschein: Ausbildung der Ausbilder
Da sich die rechtlichen Grundlagen zum Bildungsurlaub innerhalb der Bundesländer teilweise deutlich unterscheiden, gilt die Anerkennung der Kursangebote als Bildungsurlaub rechtlich immer nur im jeweiligen Bundesland. Für kniebel.com® und kniebel.online® ist dies Niedersachsen.
Allerdings ist es den Arbeitgebern in der Regel egal, ob die Anerkennung aus dem Bundesland des Wohnortes des Arbeitnehmers, dem Bundesland des Firmensitzes oder dem Bundesland des Bildungsanbierts stammt, zumal es gerade im Onlinekursbereich üblich ist, dass Anbieter und Teilnehmer aus unterschiedlichen Bundesländern stammen.
Sollte Ihr und euer Arbeitgeber dennoch auf eine Anerkennung aus dem eigenen Bundesland bestehen, können wir diese entsprechend beantragen. Dies ist in der Vergangenheit bereits für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgt. Weitere Bundesländer sind selbstverständlich möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass im entsprechenden Bundesland Onlineunterricht als Bildungsurlaub anerkannt wird und im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nicht die Prozess-Standardisierung des Trägers, sondern die pädagogische Qualität des Kurses geprüft wird. Zudem ist in der Regel eine 10-wöchige Bearbeitungsfrist durch die zuständigen Behörden einzuplanen.
Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.