In 5 Tagen zum Ausbilderschein: Ausbildung der Ausbilder
Seit dem 1. Juli 2022 sind Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen außerhalb geschlossener Geschäftsräume anbieten, dazu verpflichtet, einen leicht auffindbaren Kündigungsbutton auf ihrer Webseite einzurichten. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 312k des BGB.
Diese Pflicht gilt ausdrücklich nicht für Fernunterricht, der im Sinne des FernUSG von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) als solcher anerkannt ist und zur Kündigung die Textform erfordert. Auch Unterrichtsangebote mit klar definierten und abgegrenzten Unterrichtszeiten und -inhalten sind nicht als „Dauerschuldverhältnis“ oder Abonnement zu verstehen, so dass Prüfungsvorbereitungskurse nicht unter die Kündigungsbuttonfunktion fallen.
Für die Unterrichtsangebote von kniebel.com® und kniebel.online® ist die Einrichtung eines Kündigungsbuttons deshalb nicht erforderlich.
Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.