In 5 Tagen zum Ausbilderschein: Ausbildung der Ausbilder
Aufgrund der verschiedenen Regelungen innerhalb der Bundesländer genießen Arbeitnehmer im Regelfall das Recht auf fünf Tage Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit pro Jahr. Das heißt, dass sie unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt werden müssen, um an Bildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Die Bildungsveranstaltungen müssen im jeweiligen Bundesland anerkannt werden. Hierbei entscheiden die Bundesländer, ob sie den Fokus auf die Anerkennung von Bildungsangeboten aufgrund pädagogischer Qualität oder die Anerkennung von Bildungsträgern aus Gründen eines prozessorientierten Qualitätsmanagements legen.
Teilnehmer aus Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein genießen die Garantie, dass Bildungsurlaub nach pädagogischer Qualität anerkannt wird. Deshalb erkennen auch Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen und Bremen unseren Bildungsurlaub gerne an.
Die gesetzlichen Angaben zur Anerkennung werden in den jeweiligen Kursangeboten benannt.
Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.